Das ägyptische Parlament hat leider schnell, heimlich und ohne Vorwarnung eine neuartige Vergnügungssteuerbeschlossen, welche ab dem 16. Juli 2023 ans ägyptische Finanzamt abgeführt werden muss.
Diese Vergnügungssteuer gilt leider auch für sämtliche Tauchleistungen und so müssen wir, wie auch alle anderen Tauchcenter am Roten Meer, diese Steuer ab dem 16. Juli 2023 an den Staat abführen.
Der Steuersatz beträgt 10% auf die komplette Rechnungssumme und wir müssen diese 10% leider ab dem 16. Juli auf den abschließenden Rechnungsbetrag erheben. Alle weiteren Steuern und Gebühren (Sales Tax, Gebühr für die Küstenwache, Nationalparkeintritte, die neue CDWS-Ausfahrtsgebühr usw. sind auch weiterhin in unseren Preisen enthalten).